Der Verein

Arbeitnehmer erbringen mehr als ein Drittel des gesamten Steueraufkommens und nicht nur durch die Lohnsteuer: allein bei jeder Fahrt zur Arbeit fallen auch Energiesteuern (Mineralölsteuer), Kraftfahrzeugsteuern, Versicherungssteuern und Umsatzsteuern an.

Lohnsteuerzahler tragen also die weitaus größten Lasten bei der Finanzierung der Aufgaben des Staates durch Steuern.

Die tatsächlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer haben sich im Laufe der vergangenen Jahre stark geändert. Lt. Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung sind die Bruttoreallöhne in den vergangenen 10 Jahren um durchschnittlich 7,4 Prozent gesunken. Auch diverse Steuerreformen haben die Talfahrt bei den Löhnen nicht gestoppt.

Ein ständig komplizierteres Steuerrecht und eine unübersichtliche Rechtsprechung erfordern eine spezielle steuerliche Beratung von Arbeitnehmern. Die herkömmlichen Beratungseinrichtungen können diese Bedürfnisse nicht erfüllen. Finanzielle Gründe, bisweilen auch eine gewisse „Hemmschwelle“, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, führen dazu, daß häufig auf steuerliche Beratung überhaupt verzichtet wird.

Etwa 10 % der ca. 40 Millionen Arbeitnehmer, so Schätzungen der Bundes deutscher Steuerzahler, unterlassen noch immer eine Antragstellung zur Erstattung der von ihnen zuviel gezahlten Steuern und damit jährlich auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Unser Verein wurde als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern im Jahr 1999 gegründet. Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein durch Oberfinanzdirektion erfolgte Anfang 2000. Seither sind wir befugt, für unsere Mitglieder Hilfe in Steuersachen zu leisten, wenn sie Arbeitslohn oder Rente beziehen. Darüber hinaus beraten wir Arbeitnehmer und Rentner auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinnahmen) und aus Vermietung und Verpachtung (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz).

Informationsbroschüre

hier erhalten Sie kompakt alle Informationen über die Lohnsteuerberatung
für Arbeitnehmer –LBA– auf einen Blick.

Informationsbroschüre
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§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt:
Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese
a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen,
b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und
c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von dreizehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsundzwanzigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. An die Stelle der Einnahmen tritt in Fällen des § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen des § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes; Verluste bleiben unberücksichtigt.

Steuerspirale 2011

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zurzeit fälligen Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden.

Steuerspirale 2011

Steuerspirale 2011
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Ihr Ansprechpartner:
Karola Schwedhelm

Im Anschluß an die 1989 erfolgreich abgelegte Prüfung zur Steuerfachangestellten habe ich meine berufspraktischen Erfahrungen in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien unterschiedlicher Größenordnung und Ausrichtungen erworben.

Berufsbegleitend habe ich die IHK-Prüfung zur Bilanzbuchhalterin abgelegt. Daneben war ich als Referentin in der kaufmännischen Erwachsenenbildung tätig (Schwerpunkte: Buchführung, Bilanzierung, Steuerrecht, Lohn- und Gehaltsabrechnung).

Seit 1994 widme ich mich selbständig, anfangs nebenberuflich, der steuerlichen Beratung von Arbeitnehmern. Seit 2002 arbeite ich ausschließlich selbständig.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • steuerliche Beratung von Arbeitnehmern

freiberufliche Arbeit als Referentin, u. a. für

  • Kreisvolkshochschule Göttingen
  • Kreisvolkshochschule Osterode
  • Fachhochschule Nordhausen
  • u. a. fallweise unterstützende Mitarbeit in verschiedenen Steuerberatungskanzleien

Kontakt

Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer –LBA–
Lohnsteuerhilfeverein e.V

Ansprechpartner: Karola Schwedhelm
Obertor 40, 37115 Duderstadt
Tel.: 05527/941060
FAX: 05527/841890
Email: info@lba-duderstadt.de