Jetzt Mitglied werden!

Die Mitgliedschaft in der Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer –LBA– bedeutet für Sie, in Sachen Lohn- und Einkommenssteuer, immer auf der richtigen Seite zu sein.

Die Staffelung unserer Mitgliedsbeitrage richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds. Der berufliche Status jedes Einzelnen rückt dabei in den Hintergrund, somit steht eine qualifizierte und ausführliche Beratung im Vordergrund.

Das Leistungsangebot erstreckt sich von der steuerlichen Beratung über die Erstellung der Einkommensteuererklärung, des Lohnsteuerermäßigungsantrages mit der Versendung an das zuständige Finanzamt, bis zur Berechnung des Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrages.

Die Überprüfung der Steuerbescheiden sowie die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide, dem falls erforderlich eine Klage vor dem Finanzgericht folgen kann, sind ebenfalls im Mitgliedbetrag erhalten.

Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 9 Abs. 5, § 9c Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes sowie bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind.

Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden.

Fragen und Antworten

Häufig gestellt Fragen an die Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer –LBA– Lohnsteuerhilfeverein e.V..

Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft kann in unserer Beratungsstelle Obertor 40 in 37115 Duderstadt begründet werden. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei uns Kontaktdaten finden sie unter Kontakt.
Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?
Unsere Aufnahmegebühr beträgt 5,00 € und ist einmalig zu entrichten.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Unsere Mitgliedbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach Ihren Einkünften, also den Reinerträgen aus Ihrer Arbeit. Eine Tabelle der Mitgliedsbeiträge und der Staffelungen finden Sie hier.

Mitgliedbeiträge:
Tabelle der Mitgliedsbeiträge (pdf, 127 Kb)

Gibt es Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Auszubildende?
Der Mindestbeitrag beträgt 50,00 Euro.
Was kostet die Erstellung der Steuererklärung?
Das Leistungsangebot bei Mitgliedschaft in unserem Verein erstreckt sich von der steuerlichen Beratung, über die Erstellung der Einkommensteuererklärung, des Lohnsteuerermäßigungsantrages mit der Versendung an das zuständige Finanzamt, bis zur Berechnung des Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrages. Ggf. Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
Ich habe doch nur mal eine Frage…
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach und sprechen Sie mit uns. Alle Kontaktdaten erhalten Sie in unserem Kontaktbereich.

Mitgliedsbeiträge

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 5,00 €. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach Ihren Einkünften, also den Reinerträgen aus Ihrer Arbeit (z. B. Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten) und wird damit maßgeblich durch die Güte unserer Arbeit bestimmt. Die genaue Höhe der Mitgliedsbeiträge läßt sich somit nur in der Beratungsstelle nach Berechnung der beitragsbestimmenden Faktoren ermitteln.

Beispiel: Der Mitgliedsbeitrag für ein verheiratetes Arbeitnehmerehepaar mit einem Bruttoarbeitslohn i. H. v. ca. 40.000,00 € und Kindern beträgt bei den von uns ermittelten Werbungskosten i. H. v. 5.500,00 € - Einkünfte somit 34.500,00 € - 100,00 € Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich abzugsfähig.

Mitgliedsbeiträge:
Tabelle der Mitgliedsbeträge. (pdf, 127 Kb)

Kontakt

Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer –LBA–
Lohnsteuerhilfeverein e.V

Ansprechpartner: Karola Schwedhelm
Obertor 40, 37115 Duderstadt
Tel.: 05527/941060
FAX: 05527/841890
Email: info@lba-duderstadt.de