10.02.2014
Ab 01.01.2014 gilt das neue Reisekostenrecht.
Davon sind nicht nur Arbeitnehmer betroffen, die arbeitgeberseits veranlaßt Kunden aufsuchen oder etwa eine Fortbildungsveranstaltung besuchen, sondern alle Arbeitnehmer, die ihrer beruflichen Tätigkeit nicht im Betrieb des Arbeitgebers nachgehen, z. B. Bau- oder Montagearbeiter, Installateure, Busfahrer, Taxifahrer, Zugbegleitpersonal,... mehr10.02.2014